AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Pfau GmbH und ihren Kunden. Die AGB gelten sowohl für Verbraucher (B2C) als auch für Unternehmer (B2B).
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge, die über die folgenden Kommunikationswege zustande kommen:
- Telefon
- schriftliches Angebot
- Webshop
2. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde ein Angebot der Pfau GmbH annimmt oder die Pfau GmbH eine Bestellung des Kunden bestätigt. Die Bestätigung kann per E-Mail, Telefon, schriftlich oder über den Webshop erfolgen.
3. Leistungen
Die Pfau GmbH bietet folgende Dienstleistungen an:
- Forstdienstleistungen
- Holzhandel
- Transportdienstleistungen
- Tiefbau
4. Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Preisänderungen und Irrtümer vorbehalten.
5. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt nach Rechnungsstellung. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug behält sich die Pfau GmbH das Recht vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
6. Haftung
Die Haftung der Pfau GmbH für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, bei Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten (wesentliche Vertragspflichten) sowie bei Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB).
7. Datenschutz
Die Pfau GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung der Pfau GmbH.
8. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Gerichtsstand der Sitz der Pfau GmbH in Rheinland-Pfalz, Deutschland. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.